unbefristet in Voll- bzw. Teilzeit ab 30 Wochenstunden ein.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe gehört zum Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuches VIII. Zu ihren Aufgaben gehören die Feststellung, Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Privatpersonen, Sozialleistungs- und Jugendhilfeträgern in einem Arbeitsbereich mit derzeit zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Einstellungsvoraussetzungen:
- erfolgreicher Abschluss des Studiums zum Dipl.-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d) bzw. Befähigung für ein Amt der dritten Qualifikationsebene Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit dem Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst oder
- erfolgreicher Abschluss des Beschäftigtenlehrganges II (vormals Angestelltenlehrgang II) zum Verwaltungsfachwirt (m/w/d) oder
- erfolgreiche Ablegung der Ersten Juristischen Prüfung/Staatsprüfung (m/w/d) oder
- erfolgreicher Abschluss eines vergleichbaren Studienganges
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Leitung des Arbeitsbereichs mit derzeit zwölf MitarbeiterInnen in organisatorischer und haushaltsrechtlicher Hinsicht
- fachliche Betreuung mit Entscheidungsbefugnis in schwierigen Sachverhalten
- Überwachung gesetzlicher Änderungen und deren Umsetzung
- Sicherstellung der Leistungsgewährung
- Prüfung der örtlichen, sachlichen und rechnerischen Zuständigkeit
- Mittelbewirtschaftung und Haushaltsplanung
Unsere Erwartungen:
- Verhandlungsgeschick
- sehr gute Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Verantwortungsbereitschaft und Organisationsgeschick
- Durchsetzungsvermögen und Eigeninitiative
- selbständige Arbeitsweise
- Belastbarkeit
- ausgeprägte Führungskompetenz
Unser Angebot:
- eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
- Gestaltungsmöglichkeiten
- einen sicheren Arbeitsplatz in einer modernen Dienstleistungsbehörde
- Herzliche Aufnahme im Führungsteam
- umfassende Unterstützung bei der Einarbeitung
- umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- familienfreundliche Rahmenbedingungen z.B. durch flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice-Möglichkeit
- tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. Einstellung unter Berücksichtigung der beamtenrechtlichen Vorschriften bis einschließlich Besoldungsgruppe A 12 BayBesG
- Betriebliche Zusatzrente für die Altersversorgung, leistungsgerechte und -orientierte Bezahlung, vermögenswirksame Leistungen..